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Neuigkeiten
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AGB
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die .... gegenüber dem Kunden erbringt und gelten bis auf Widerruf.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Ergänzende bzw. abgeänderte Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der ergänzenden Leistungsbeschreibungen (LB) können jeder Zeit auf dieser Webseite online abgerufen werden. | | |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Grundlagen
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die .... (im folgenden kurz "....") gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschliesslich nach dem Inhalt des von .... angenommenen Auftrages, allfälliger Detailbeschreibungen (Dienstebeschreibungen, (LB) Leistungsbeschreibungen), die einen integrierenden Bestandteil des Auftrages bilden, diesen AGB und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen von .....
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich .... diesen ausdrücklich und – ausser gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat. Die Geschäftsbedingungen von .... gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.
1.2. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs
Ein Vertragsverhältnis zwischen .... und dem Kunden kommt zu Stande, wenn .... nach Zugang der Bestellung eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat.
In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind nur massgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertrags und Nutzungsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. ist in allen Fällen der erste Tag der Leistungserbringung massgeblich. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder § 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von .... für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit .... nicht selbst angebahnt, und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunde und .... vorausgegangen, so ist er gemäss § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Verbraucher innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Vertragabschluss vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an den jeweiligen Sitz von .... per Post oder Telefax zu übersenden. Dieses Rücktrittsrecht ist bei eigens für den Kunden angefertigter Ware, bei von Dritten eigens für den Kunden bezogenen und für diesen personalisierten Dienstleistungen jedenfalls ausgeschlossen. Im Übrigen ist § 5f KSchG anwendbar.
1.3. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von .... vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von .... abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Sofern die Änderung Kunden nicht ausschliesslich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird .... den Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Kundmachung im Internet auf der Homepage von .... (www.... ) oder durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. .... wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. .... behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. .... wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit von internet4YOU zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden in diesem Fall gegenstandslos wird, hinweisen.
1.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige (gegenüber Unternehmern schriftliche) Zustimmung von .... sind die Kunden von .... nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
.... ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - ausser gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von .... . Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen .... diesbezüglich schad- und klaglos.
2. Leistungen aus diesem Vertrag
2.1. Leistungen von ....
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Bestellformular samt Angebot, den jeweiligen Detailbeschreibungen bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.
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